Liebe Mitglieder und Gäste,
entsprechend der aktuellen Corona-Eindämmungsverordnung des Hamburger Senats haben in unseren Sporthallen und in unserer Gastronomie ab dem 10.01.2022 nur noch geimpfte oder genesene Personen mit einem tagesaktuellen negativen Corona-Testergebnis Zutritt (2-G-Plus-Zugangmodell). Beigefügte Übersicht dient der besseren Orientierung:
3x geimpft (Erst, Zweit- + Auffrischungsimpfung) | kein Test für Indoorsport und Gastronomie notwendig (gilt ab dem Tag der Auffrischungsimpfung) |
2x geimpft + genesen (mit Nachweis) | kein Test für Indoorsport und Gastronomie notwendig (max. 6 Monate nach Infektion) |
1x Johnson & Johnson (Janssen)* geimpft + eine Auffrischung mit mRNA-Vakzin | kein Test für Indoorsport und Gastronomie notwendig (gilt ab dem Tag der Auffrischungsimpfung) |
1x Johnson & Johnson** geimpft | Test für Indoorsport und Gastronomie erforderlich |
2x geimpft | Test für Indoorsport und Gastronomie erforderlich |
ungeimpft + genesen (Nachweis erforderlich) | Test für Indoorsport und Gastronomie erforderlich |
ungeimpft (ab 16 Jahre) | kein Zutritt zu Indoorsport und Gastronomie |
Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre (sofern noch nicht vollständig geimpft) | Mo-Fr: kein Test für Indoorsport und Gastronomie erforderlich (gelten im Rahmen der Schule als getestet) Sa und So: Kinder und Jugendliche müssen sich testen (Selbsttest unter Aufsicht ausreichend, wie in der Schule) |
Ab 16 Jahre doppelt geimpft und Schüler | kein Test für Indoorsport und Gastronomie erforderlich |
Ab 16 Jahre doppelt geimpft und kein Schüler | kein Test für Indoorsport und Gastronomie erforderlich |
*es wird dringend eine weitere Impfung mit einem mRNA-Vakzin empfohlen **es werden dringend zwei weitere Impfungen mit einem mRNA-Vakzin empfohlen
Alle Spieler und Spielerinnen sowie Gäste des THK Rissen akzeptieren die geltenden Regeln der Hamburger Corona-Schutzverordnung für den Hallensport und die Gastronomie und verpflichten sich, einen Identitätsnachweis und Impf- oder Genesenen-Nachweis sowie ggf. das Testergebnis während des Aufenthaltes mitzuführen und auf Verlangen (auch nachträglich) dem Ordnungsamt, dem Vorstand oder vom Vorstand bevollmächtigten Personen vorzuzeigen.
Diese Schutzmaßnahmen sind einzuhalten:
Nachverfolgbarkeit von Teilnehmern und Zuschauern
- Jeder Teilnehmer von Trainings- oder Spielbegegnungen und jeder Zuschauer weist den kontrollierenden Personen seinen Impf- oder Genesenen-Status sowie ggf. das tagesaktuelle Testergebnis nach und checkt sich für die Dauer des Aufenthaltes auf der Anlage über die LucaApp ein. Alternativ muss sich jeder in ausliegende Anwesenheitslisten mit Namen, Vornamen und Telefonnummer eintragen.
- Tennisspieler tragen sich und ihre Mitspieler bei Buchung eines Platzes in tennis04 ein und checken zusätzlich mit der LucaApp bei Betreten der Halle ein.
Verhaltensregeln für Teilnehmer und Gäste
- Auf allen Wegen zu den Sportplätzen und im Clubhaus ist immer ein Abstand von 1,50 m zu anderen, nicht im selben Haushalt lebenden Personen einzuhalten.
- Kein Besuch der Tennis- und Hockeyanlage bei Krankheit oder mit Krankheitssymptomen.
- In den Hallen ist bis zu den Sportplätzen eine medizinische oder FFP2-Maske zu tragen.
Nutzung von Umkleiden, Duschen und Toiletten
- Unsere Umkleiden, Duschen und Toiletten sind zugänglich.
- Der Eintritt in die Toilettenräume erfolgt einzeln. In den Umkleiden und Duschen bitte Abstand halten.
- In geschlossenen Räumen muss eine medizinische oder FFP2-Maske getragen werden.
- Hände sind nach Gebrauch der Toiletten zu desinfizieren – Spender stehen bereit.
Verstöße
Die Gesundheit aller Beteiligten ist uns sehr wichtig, daher kann bei Verstößen gegen die Anweisungen ein Verweis ausgesprochen werden. Ist dieser ausgesprochen, ist die Anlage unmittelbar zu verlassen.
Benjamin Laatzen
2. Vorsitzender und THK-Corona-Beauftragter